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Möglicherweise relevante Seiten:
- Die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist ist innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.09.2010, Az. 5 AZR 700/09)
- Wurde eine Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist eingereicht, kann die nachträgliche Zulassung nur innerhalb von 6 Monaten beantragt werden (BAG, Urteil v. 28.01.2010, 2 AZR 985/08).
- Arbeitsrecht - aktuell
- Keine vorsorgliche Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils zur Vornahme einer Bluttransfusion, wenn diese aktuell nicht zu erwarten ist. (KG Berlin, Beschluss vom 05.09.2022 – 16 UF 64/22)
- Erbrecht - aktuell