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Möglicherweise relevante Seiten:
- Die außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn eine Abmahnung das Unterbleiben künftiger Vertrags- störungen nicht erwarten lässt (BAG, Urt. v. 24.03.2011, 2 AZR 282/10)
- Keine vorsorgliche Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils zur Vornahme einer Bluttransfusion, wenn diese aktuell nicht zu erwarten ist. (KG Berlin, Beschluss vom 05.09.2022 – 16 UF 64/22)
- Arbeitsrecht - aktuell
- Keine Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung, wenn der Arbeitgeber stattdessen eine außerordentliche fristlose Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen durfte (BAG, Urteil vom 24.02.2022 – 6 AZR 333/21)
- Der Arbeitszeitbetrug eines Arbeitnehmers rechtfertigt eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (LAG Hamm, Urteil vom 27.01.2023 – 13 Sa 1007/22)