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Möglicherweise relevante Seiten:
- Muss der Arbeitnehmer eine mehr als zweijährige Freiheitsstrafe antreten, kann der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung aussprechen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 984/08).
- Bei Vorliegen betriebsbedingter Gründe ist der Arbeitgeber nicht gehindert, dem Arbeitnehmer auch während des ruhenden Arbeitsverhältnisses eine Kündigung auszusprechen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.09.2010, Az. 2 AZR 493/09).
- Arbeitsrecht - aktuell
- Auf Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung muss sich der Arbeitnehmer spätestens im Rahmen einer innerhalb von 3 Wochen zu erhebenden Kündigungsschutzklage gegenüber dem Arbeitgeber berufen (BAG, Urteil vom 03.02.2010, 2 AZR 659/08).
- Familienrecht – aktuell