404 CMS: Seite nicht gefunden.
Unbekannte Seite: /Aktuell_News/Erbrecht_-_aktuell/Wer_nicht_nachwei sen_kann_dass_der_spaetere_Erblasser_ihm_noch_zu_L ebzeiten_einen_Gegenstand_geschenkt_hat_muss_diese n_an_die_Erbengemeinschaft_herausgeben_OLG_Koeln_B eschluss_vom_13.06.2018_11_U_35_18
Benutzen Sie die Suchfunktion, um die Seite zu finden falls sie umbenannt oder verschoben wurde:
Möglicherweise relevante Seiten:
- Wer nicht nachweisen kann, dass der spätere Erblasser ihm zu Lebzeiten einen Gegenstand geschenkt hat, muss diesen an die Erbengemeinschaft herausgeben (OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2018, 11 U 35/18).
- Enthält ein Ehegattentestament eine Scheidungsklausel, muss der überlebende Ehegatte nachweisen, dass ein Scheidungsantrag im Todeszeitpunkt nicht gestellt war (OLG Naumburg, Beschl. v. 11.12.2018, 12 Wx 59/18)
- Erbrecht - aktuell
- Keine vorsorgliche Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils zur Vornahme einer Bluttransfusion, wenn diese aktuell nicht zu erwarten ist. (KG Berlin, Beschluss vom 05.09.2022 – 16 UF 64/22)
- Lediglich aus dem Umstand, dass der Unterhaltsschuldner eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, kann nicht geschlussfolgert werden, dass ihn nicht gleichwohl eine weitere Erwerbsobliegenheit treffen würde (BGH, Beschluss vom 09.11.2016, XII ZB 227/15).