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Möglicherweise relevante Seiten:
- Die Höhe des Unterhaltsbetrags bleibt unberührt, hat der Unterhaltsschuldner dadurch weniger Einkommen, weil er die Höhe seines bisherigen Einkommens vorwerfbar aufgegeben hat (sog. fiktives Einkommen), (BGH, Urteil vom 30.03.2011, XII ZR 3/09).
- Familienrecht – aktuell
- Die Zurechnung fiktiven Einkommens beim Kindesunterhalt kann nur erfolgen, könnte solches Einkommen durch den Unterhaltspflichtigen auch erzielt werden (BVerfG, Beschluss vom 09.11.2020 – 1 BvR 697/20).
- Keine vorsorgliche Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils zur Vornahme einer Bluttransfusion, wenn diese aktuell nicht zu erwarten ist. (KG Berlin, Beschluss vom 05.09.2022 – 16 UF 64/22)
- Erbrecht - aktuell