Aktuelle Informationen zum Arbeitsrecht und zum Familienrecht

Recht wird einerseits geprägt durch Gesetzgebung, andererseits durch Rechtsprechung. Zwar schreiben Gesetze bei Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen ganz bestimmte Rechtsfolgen vor. Allerdings hat der Gesetzgeber natürlich nicht die Möglichkeit, für jeden einzelnen Sachverhalt eine konkrete Regelung zu treffen. Deshalb räumt der Gesetzgeber im Gesetzeswortlaut über unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln den Gerichten gewisse Ermessens- und Beurteilungsspielräume ein. So wird es Gerichten unter Ausnutzung der eingeräumten Spielräume möglich, den konkreten Einzelfall zu beurteilen.
Aktuelle Informationen zum Arbeitsrecht und zum Familienrecht
Die Seiten zum Arbeitsrecht und zum Familienrecht beinhalten die Darstellung grundsätzlicher Themengebiete. Der Leser soll jedoch auch die Möglichkeit erhalten, die aktuelle Entwicklung in Rechtsprechung und Gesetzgebung verfolgen zu können. Diesem Anliegen soll in folgenden Unterpunkten Rechnung getragen werden: