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Möglicherweise relevante Seiten:
- Muss der Arbeitnehmer eine mehr als zweijährige Freiheitsstrafe antreten, kann der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung aussprechen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 984/08).
- Dr. Thomas Langner - Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht in Chemnitz
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