Die 5 häufigsten Fragen des Arbeitnehmers nach einer betriebsbedingten Kündigung:

Ist eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung zugegangen, heißt es schnell zu handeln. In der Regel dürfte es sinnvoll sein, gegen eine Kündigung im Weg der Klage vorzugehen. Die dabei am häufigsten auftauchenden Fragen von Arbeitnehmern sind etwa wie folgt darzustellen:

Ich habe eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Muss mir der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
Sofern kein Sozialplan (Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber) eine Abfindungszahlung bei Kündigung vorsieht, muss der Arbeitgeber nicht automatisch eine Abfindung nach einer Kündigung zahlen. Selbst das Gesetz sieht eine zwangsweise Abfindungszahlung nur im Ausnahmefall dann vor, wenn es einem Arbeitnehmer nach gewonnener Kündigungsschutzklage unzumutbar ist weiterzuarbeiten.

Ich habe aber gehört, dass man auf Abfindung klagen kann. Ist das möglich?
Nicht direkt, wohl aber über einen gebräuchlichen Winkelzug, insofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Das geschieht durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage, bei der die Wirksamkeit einer Kündigung überprüft wird. Der Arbeitnehmer befindet sich dabei häufig in der besseren Ausgangsposition. Das Verfahren wird durch einen gerichtlichen Gütetermin eingeleitet. Finden die Parteien dort keine gütliche Lösung, findet einige Monate später ein das Verfahren abschließender Kammertermin statt. Ist der Arbeitnehmer freigestellt oder endet die vom Arbeitgeber gewollte Kündigungsfrist während dieser Zeit, trifft den Arbeitgeber das Lohnfortzahlungsrisiko. Das bedeutet: Gewinnt am Ende der Arbeitnehmer, zahlt der Arbeitgeber dennoch Lohn, ohne hierfür eine Arbeitsleistung erhalten zu haben. An dieser Stelle kommt die Abfindung ins Spiel. Die Unsicherheit des Prozessausgangs wollen viele Arbeitgeber durch eine freiwillig angebotene Abfindung beseitigen. Das mag mitunter für einen Arbeitgeber teurer sein, aber er gewinnt Planungssicherheit. Ähnlich ist die Interessenlage, will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus seinem Personal entfernen. Ein Abfindungsvergleich ist darüber hinaus natürlich in jedem Stadium des Prozesses möglich. Verstärken sich im Verfahren Erfolg versprechende Angriffspunkte des Arbeitnehmers, steigt in der Regel die Bereitschaft des Arbeitgebers, sich das Ende des Arbeitsverhältnisses per Abfindung zu erkaufen.

Wie hoch ist die Abfindung?
Die Höhe dürfte derzeit etwa eine Spanne von 1/4 bis 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr festzumachen sein, je nach Prozesssituation und Verhandlungsgeschick. An dieser Stelle wird besonders bedeutsam, ob sie anwaltlich vertreten sind oder nicht. Je stärker dem Arbeitgeber sein Verfahrensrisiko vor Augen gehalten wird, desto eher und vom Betrag her höher ist er geneigt, mit einer Abfindungszahlung einzulenken. Gerade bei diesem Punkt dürfte der nicht anwaltlich vertretene Arbeitnehmer in der Regel einem meist selbst anwaltlich vertretenen Arbeitgeber deutlich unterlegen sein.

Muss ich eine Frist für die Klage einhalten?
Sie müssen innerhalb von 3 Wochen seit Zugang der Kündigung gegen die betriebsbedingten Gründe vorgehen, andernfalls ist die Klage verfristet. Generell muss grundsätzlich auch gegen jede andere Kündigung innerhalb einer 3-Wochen-Frist vorgegangen werden, wenn gegen die Kündigungsgründe vorgegangen werden soll.

Wer trägt die Kosten des Kündigungsschutzklageverfahrens?
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jeder seine Anwaltskosten, egal wer obsiegt oder unterliegt. Gerichtskosten fallen bei einem Abfindungsvergleich nicht an. Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Ihre Anwaltskosten abfängt. Zudem bleibt die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Aber auch für den, der selbst zahlt, wird der Prozess in Erwartung einer die Kosten oft übersteigenden Abfindungshöhe in der Regel wirtschaftlich sinnvoll sein. Voraussetzung ist natürlich stets, dass es gegen die Kündigung gewisse Angriffspunkte (z.B. fehlerhafte Sozialauswahl) gibt.






Eingestellt am 20.05.2009 von Dr. Thomas Langner
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?

Bewertung: 3,5 bei 87 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)