Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2011)

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Düsseldorfer Tabelle - Fachanwalt für Familienrecht in Chemnitz  - DuesseldorferTabelle2010Zahlen

Das Nettoeinkommen ist vor Bestimmung der Einkommensgruppe zu bereinigen, z.B. um berufsbedingte Aufwendungen oder eheprägende Verbindlichkeiten. Zudem ist danach ggf. eine Korrektur der Einkommensstufe je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten vorzunehmen.

Die Tabellenbeträge berücksichtigen noch nicht die zudem notwendige hälftige Verrechnung des Kindergeldes. Erst dann ergibt sich der eigentliche Zahlbetrag! Das Kindergeld beträgt derzeit (ab 01.01.2010) für das 1. und 2. Kind je € 184,00, für das 3. Kind € 190,00 und ab dem 4. Kind € 215,00.


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