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Kostendeckung über Beratungshilfe


Ist die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe dann eröffnet, wenn ein gerichtliches Verfahren angestrengt wird, so kann allein für eine gewünschte Beratungstätigkeit des Anwalts diese Variante nicht in Anspruch genommen werden. Außerhalb des gerichtlichen Verfahrens kann sich jedoch die Möglichkeit der Bewilligung von Beratungshilfe eröffnen.

Beratungshilfe wird dann gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen finanziellen Mittel, gemessen an seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, selbst nicht aufbringen kann und eine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit ausscheidet, etwa durch die mögliche Deckung einer Rechtsschutzversicherung.

Abzulehnen ist Beratungshilfe dann, wenn der Rechtsuchende zumutbare andere Möglichkeiten besitzt, seine Rechtsfrage klären zu lassen. Abzustellen ist insoweit darauf, ob ein Selbstzahler in der gleichen Situation vernünftigerweise ebenso einen Rechtsanwalt aufsuchen würde oder nicht.

Abzulehnen ist die Beratungshilfe im Übrigen dann, wenn die Wahrnehmung der Rechte durch den Rechtsuchenden mutwillig ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Rechtsverfolgung als aussichtslos darstellt.

Beratungshilfe - Ihr Fachanwalt in Chemnitz
Beratungshilfe ist beim für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Beratungshilfe greift solange, wie dem Anwalt kein Prozessauftrag erteilt wird. Insbesondere fällt unter die Beratungshilfe auch eine Beratung zu den Erfolgsaussichten eines angestrebten Klageverfahrens bzw. zu den Erfolgsaussichten eines Verfahrens, mit dem der Rechtsuchende überzogen wurde.

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