Kostendeckung durch eine Rechtschutzversicherung
Rechtschutzversicherungen tragen die Kosten ihres Versicherten für den Fall, dass die streitige Angelegenheit versichert ist und bis zum streitauslösenden Zeitpunkt entweder in der Regel eine Wartefrist von 3 Monaten vergangen ist oder aber ein nahtloser Fortsetzungsvertrag die Wartefrist entfallen lässt.
Zu den von einer Rechtschutzversicherung zu übernehmenden Kosten gehören dabei insbesondere Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten oder die Kosten der Gegenseite im Unterliegensfall. Ohne Bedeutung für die Kostenübernahme sind dabei Einkommen oder Vermögen des Prozessführenden.
Im Arbeitsrecht greift die Rechtschutzversicherung in Fällen der Beratung, bei außergerichtlicher Vertretung oder gerichtlicher Vertretung ein. Da im Arbeitsrecht auch die obsiegende Partei ihre Kosten allein zu tragen hat (Ausnahme: ab der Berufungsinstanz trägt die gesamten Kosten die unterliegende Partei), erweisen sich besonders hier Rechtschutzversicherungen als äußerst sinnvolle Investition.
Im Familienrecht hingegen ist eine Rechtschutzversicherung nur in wenigen Fällen eintrittspflichtig. Obgleich die Police sich meist „Familienrechtsschutz“ nennt, greift sie in der Regel nur für eine Beratung und auch dort nur für den Versicherungsnehmer selbst und nicht für weitere mitversicherte Personen.

Im Rahmen einer jeden Mandatierung muss geklärt werden, ob die Rechtschutzversicherung greift. In nahezu allen Fällen ist mir dies im ersten Gespräch möglich zu prognostizieren, wenn sie mir die entsprechenden Vertragsunterlagen zur Einsicht vorlegen. Die Korrespondenz mit ihrer Rechtschutzversicherung würde sodann ich übernehmen. Da mir bekannt ist, welche Informationen die Rechtschutzversicherer benötigen, ist ohne zeitraubende Rückfragen der Versicherung mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen, die ihnen Kostensicherheit gibt.
Zwar stellt die Korrespondenz mit ihrem Rechtschutzversicherer einen separaten Auftrag dar, den ich deshalb ihnen gegenüber separat abrechnen könnte. Ich verstehe es jedoch als Serviceleistung, die Korrespondenz mit ihrer Rechtschutzversicherung kostenfrei für sie zu führen.