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Möglicherweise relevante Seiten:
- Will der Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis in der Gesamtbewertung besser als "zur vollen Zufriedenheit" ausgestellt haben, muss er seine vermeintlich besser erbrachten Arbeitsleistungen darlegen und beweisen (BAG, Urteil v. 18.11.2014, 9 AZR 584/13)
- Arbeitsrecht - aktuell
- Familienrecht – aktuell
- Erbrecht - aktuell
- Muss der Arbeitnehmer eine mehr als zweijährige Freiheitsstrafe antreten, kann der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung aussprechen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 984/08).