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Möglicherweise relevante Seiten:
- Eine Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten ist unwirksam, benennt der Arbeitgeber nicht im Rahmen des ihm Möglichen deren Höhe (BAG, Urteil vom 21.08.2012, 3 AZR 698/10).
- Eine Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten ist unwirksam, wird die Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen dauerhafter Krankheit nicht ausgenommen (BAG Urteil vom 01.03.2022 – 9 AZR 260/21)
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- Eine Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten ist unwirksam, stehen Bindungsdauer und Fortbildungsnutzen außer Verhältnis zur Höhe der erbrachten Kosten (BAG, Urteil v. 15.09.2009 - Az.: 3 AZR 173/08)
- Erbrecht - aktuell