404 CMS: Seite nicht gefunden.
Unbekannte Seite: /Aktuell_News/Arbeitsrecht_-_aktuell_in_Chemnitz/U rlaubsabgeltungsansprueche_sind_reine_Geldanspruec he_weswegen_einschlaegige_Ausschlussfristen_dazu_f uehren_koennen_dass_Ansprueche_auf_Urlaubsabgeltun g_verfallen_BAG_Urteil_vom_09.08.2011_9_AZR_365_10
Benutzen Sie die Suchfunktion, um die Seite zu finden falls sie umbenannt oder verschoben wurde:
Möglicherweise relevante Seiten:
- Urlaubsabgeltungsansprüche sind reine Geldansprüche, weswegen einschlägige Ausschlussfristen dazu führen können, dass Ansprüche auf Urlaubsabgeltung verfallen (BAG, Urteil vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10; vergleichbar: BAG, Urteil vom 09.08.2011, 9 AZR 352/1
- Arbeitsrecht - aktuell
- Erbrecht - aktuell
- Familienrecht – aktuell
- Wer Urlaubsabgeltungsansprüche wegen Tod des Arbeitnehmers erbt, muss diese innerhalb der einschlägigen Ausschlussfristen geltend machen. Sonst verfallen die Urlaubsabgeltungsansprüche (BAG, Urt. v. 22.01.2019, Az. 9 AZR 149/17).