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		<title>Kommentare zu Ausschlussfristen greifen nicht, rechnet der Arbeitgeber gegen Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers auf (BAG, Urteil vom 03.05.2023 - 5 AZR 268/22)</title>
		<link>http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Arbeitsrecht_-_aktuell_-_news</link>
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 Der Fall: Der Arbeitnehmer streitet im arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen den Arbeitgeber um ausstehenden Restlohn für Mai 2019 in Höhe von ca. 1.000,00 €. Der Arbeitgeber sieht sich nicht zur Lohnzahlung...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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