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		<title>Kommentare zu Eine Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten ist unwirksam, benennt der Arbeitgeber nicht im Rahmen des ihm Möglichen deren Höhe (BAG, Urteil vom 21.08.2012, 3 AZR 698/10).</title>
		<link>http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Arbeitsrecht_-_aktuell_-_news</link>
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 Eine auf Fortbildungskosten bezogene Rückzahlungsklausel ist dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die konkret zu erwartenden Kosten nach Art und Höhe nicht näher bezeichnet, obgleich ihm dies bereits im Zeitpunkt der...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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