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		<title>Kommentare zu Eine Kündigung, die nur dem Ehegatten übergeben wird, gilt erst dann als  zugegangen, wenn unter normalen Umständen mit ihrer Weitergabe gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 09.06.2011, 6 AZR 687/09). </title>
		<link>http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Arbeitsrecht_-_aktuell_-_news</link>
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Übergibt der Arbeitgeber eine Kündigung nicht dem Arbeitnehmer selbst, sondern dessen Ehegatten, gilt die Kündigung erst dann als dem Arbeitnehmer zugegangen, wenn unter üblichen Umständen damit gerechnet werden kann, dass der...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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