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		<title>Kommentare zu Kommt der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verfällt der Urlaub des Arbeitnehmers im Jahr der beginnenden Dauererkrankung nicht. (EuGH, Urteil vom 22.09.2022 – C-518/20, C-727/20)</title>
		<link>http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Arbeitsrecht_-_aktuell_-_news</link>
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 Der Fall: Ab Ende 2015 war der Arbeitnehmer dauernd erkrankt. Die Erkrankung zog sich über mehrere Kalenderjahre. Wegen der Erkrankung wurde das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen zum Ablauf...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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