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		<title>Kommentare zu Auf Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung muss sich der Arbeitnehmer spätestens im Rahmen einer innerhalb von 3 Wochen zu erhebenden Kündigungsschutzklage gegenüber dem Arbeitgeber berufen (BAG, Urteil vom 03.02.2010, 2 AZR 659/08).</title>
		<link>http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Arbeitsrecht_-_aktuell_-_news</link>
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Für die Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes wegen Schwerbehinderung genügt es, wenn sich der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb der Begründung seiner Kündigungsschutzklage beruft (BAG,...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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