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		<title>Kommentare zu Weigert sich ein Arbeitnehmer, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, stellt dieses Verhalten keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar (BAG, Urteil vom 05.11.2009, Az. 2 AZR 609/08).</title>
		<link>http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Arbeitsrecht_-_aktuell_-_news</link>
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Eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, verstößt der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Allein die Weigerung des Arbeitnehmers, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, ist deshalb für sich gesehen ungeeignet, um...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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