<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0">
	<channel>
		<title>Kommentare zu Wer Urlaubsabgeltungsansprüche wegen Tod des Arbeitnehmers erbt, muss diese innerhalb der einschlägigen Ausschlussfristen geltend machen. Sonst verfallen die Urlaubsabgeltungsansprüche (BAG, Urt. v. 22.01.2019, Az. 9 AZR 149/17).</title>
		<link>http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Arbeitsrecht_-_aktuell_-_news</link>
		<description>
 Die Witwe des verstorbenen Arbeitnehmers, auf dessen Arbeitsverhältnis der TVöD Anwendung fand, machte Urlaubsabgeltungsansprüche geltend. Der Arbeitgeber lehnte die Zahlung unter Hinweis darauf ab, dass die Geltendmachung der Ansprüche nach...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		<generator>Service Space CMS V1.9.0.46</generator>
	</channel>
</rss>