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		<title>Kommentare zu Decken Leiharbeitnehmer einen regelmäßigen Personalbedarf ab, gelten diese für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes wie Stammarbeitnehmer (BAG, Urt. v. 24.01.2013, 2 AZR 140/12)</title>
		<link>http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Arbeitsrecht_-_aktuell_-_news</link>
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Das Kündigungsschutzgesetz erschwert Kündigungen, sobald es sich dabei um Betriebe mit über 10 Arbeitnehmern handelt. Werden Leiharbeitnehmer dort nicht nur vorübergehend, sondern zur Abdeckung eines regelmäßigen Personalbedarfs beschäftigt, sind diese wie...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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