Tagesarchiv für den 28.Januar 2010


Eine Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten ist unwirksam, stehen Bindungsdauer und Fortbildungsnutzen außer Verhältnis zur Höhe der erbrachten Kosten (BAG, Urteil v. 15.09.2009 - Az.: 3 AZR 173/08)


Eine Klausel zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten ist dann unwirksam, wenn die Bindungsdauer des Arbeitnehmers an sein Arbeitsverhältnis außer Verhältnis zu den aufgewendeten Kosten des Arb... Weiterlesen...

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