Tagesarchiv für den 29.Juni 2010


Die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers nach § 14 Abs. 1 TzBfG setzt voraus, dass der Vertretene auch die Tätigkeit des Vertreters erbringen könnte (BAG, Urteil vom 14.04.2010, Az. 7 AZR 121/09)

Weist der Arbeitgeber einem befristet eingestellten Arbeitnehmer Tätigkeiten zu, die die vertretene Stammkraft nicht in der Lage wäre zu erbringen oder nach dem Inhalt ihres Arbeitsvertrages nicht erb... Weiterlesen...

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