Tagesarchiv für den 01.Oktober 2010


Wurde eine Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist eingereicht, kann die nachträgliche Zulassung nur innerhalb von 6 Monaten beantragt werden (BAG, Urteil v. 28.01.2010, 2 AZR 985/08).

Wurde die 3-wöchige-Klagefrist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage versäumt, kann ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 6 Monaten, vom Ende der v... Weiterlesen...

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