Tagesarchiv für den 24.Januar 2011
Bei Vorliegen betriebsbedingter Gründe ist der Arbeitgeber nicht gehindert, dem Arbeitnehmer auch während des ruhenden Arbeitsverhältnisses eine Kündigung auszusprechen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.09.2010, Az. 2 AZR 493/09).
Ruht das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers wegen zwischenzeitlich befristeten Rentenbezugs, so stellt dies keinen Grund dar, der es dem Arbeitgeber verweigern würde, das Arbeitsverhältnis mit einer...
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