Tagesarchiv für den 24.Februar 2011


Entgegen § 622 II 2 BGB sind Zeiten vor dem 25. Lebensjahr als Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der Länge der Kündigungsfrist zu berücksichtigen (BAG, Urteile vom 09.09.2010, 2 AZR 714/08, und vom 30.09.2010, 2 AZR 456/09)

Die Regelung des § 622 II 2 BGB, wonach Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers vor Vollendung des 25. Lebensjahres für die Berechnung der Länge der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, ist m... Weiterlesen...

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