Tagesarchiv für den 28.Mai 2011


Muss der Arbeitnehmer eine mehr als zweijährige Freiheitsstrafe antreten, kann der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung aussprechen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 984/08).

Einem Arbeitgeber ist es nicht zuzumuten, den Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers, der eine mehr als zweijährige Freiheitsstrafe eintritt, mit zwischenzeitlichen Überbrückungsmaßnahmen vorzuhalten. Vielm... Weiterlesen...

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