Tagesarchiv für den 10.Juni 2011
Eine Kündigung, die nur dem Ehegatten übergeben wird, gilt erst dann als zugegangen, wenn unter normalen Umständen mit ihrer Weitergabe gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 09.06.2011, 6 AZR 687/09).
Übergibt der Arbeitgeber eine Kündigung nicht dem Arbeitnehmer selbst, sondern dessen Ehegatten, gilt die Kündigung erst dann als dem Arbeitnehmer zugegangen, wenn unter üblichen Umständen damit gerec...
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