Tagesarchiv für den 28.Juli 2011
Die außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn eine Abmahnung das Unterbleiben künftiger Vertrags- störungen nicht erwarten lässt (BAG, Urt. v. 24.03.2011, 2 AZR 282/10)
Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn eine mildere Reaktion, etwa durch Abmahnung oder ordentliche Kündigung, deshalb unzumutbar ist, weil sie nicht ... Weiterlesen...

