Tagesarchiv für den 31.August 2016


Ist die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für ein Elternzeitverlangen nicht eingehalten, greift der sonst während dieser Zeit geltende Sonderkündigungsschutz nicht (BAG, Urteil v. 10.05.2016 – 9 AZR 145/15)


Geht dem Arbeitgeber das Elternzeitverlangen der Arbeitnehmerin nicht mit deren eigenhändiger Unterschrift im Original oder mittels notariell beglaubigter Erklärung zu, ist die nach dem Gesetz erforde... Weiterlesen...

Bewertung: 3,4 bei 90 Bewertungen.
Sie haben diese Seite bereits am/um 07.05.2014 18:03 mit 2 Punkten bewertet.