Tagesarchiv für den 31.August 2016


Ist die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für ein Elternzeitverlangen nicht eingehalten, greift der sonst während dieser Zeit geltende Sonderkündigungsschutz nicht (BAG, Urteil v. 10.05.2016 – 9 AZR 145/15)


Geht dem Arbeitgeber das Elternzeitverlangen der Arbeitnehmerin nicht mit deren eigenhändiger Unterschrift im Original oder mittels notariell beglaubigter Erklärung zu, ist die nach dem Gesetz erforde... Weiterlesen...

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