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5 häufige Fragen zum Testament


Wozu brauche ich ein Testament?

Gestalten Sie Ihre Erbnachfolge mit einer testamentarischen Verfügung zielgerichtet. Nur so sind Sie sicher, dass Ihr Wille dann auch wirklich umgesetzt wird.

Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer dem Wunsch des Erblassers. Man denke nur an Fälle, dass der Erblasser eines seiner Kinder wertmäßig anders behandeln will oder sich Paare ohne Trauschein gegenseitig als Erben bedenken wollen. Beide Ziele sind allein mit der gesetzlichen Erbfolge nicht zu erreichen. Nachteile der gesetzlichen Erbfolge sind nur zu vermeiden, wenn ein Testament geschaffen wird.


Welche Gründe sprechen hauptsächlich für ein Testament?

Die häufigsten Beweggründe für eine Testamentserstellung sind Folgende:

  • mit klaren Regelungen soll möglichst künftigem Streit der Erben vorgebeugt werden
  • der Partner ohne Trauschein soll ein Erbrecht erhalten
  • Kinder aus verschiedenen Beziehungen sollen in unterschiedlicher Weise eingesetzt werden
  • Ehepartner sollen einen größeren Anteil am Erbe erhalten als nach dem Gesetz
  • behinderte Kinder sollen in besonderer Weise geschützt werden
  • gesetzliche Erben sollen mit einem durchdachten Testament möglichst ausgeschaltet werden
  • steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sollen genutzt werden
  • rasche Abänderbarkeit privatschriftlicher Testamente

Rechtsanwalt Dr. Thomas Langner (Chemnitz) zu Fragen eines Testaments

Brauche ich für mein Testament einen Rechtsanwalt?

Sobald die gesetzlichen Formerfordernisse eingehalten sind, kann ein selbst erstelltes Testament ohne notwendige juristische Beratung zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort verfasst werden. Gleiches gilt für eine künftig gewünschte Abänderung. Zudem entstehen dann keinerlei Kosten.

So gut das klingen mag, so viele Gefahren wohnen dem selbst erstellten Testament inne. In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass der Inhalt solcher Testamente nicht eindeutig ist. Das führt zu Auslegungsproblemen und Streit unter den Erben. Mitunter sind auch Formvorschriften nicht beachtet. Damit kommen die Wünsche des Erblassers ins Wanken oder sie kommen gar nicht mehr zur Geltung. Schlimmstenfalls führen Mängel am Testament zur Unwirksamkeit des gesamten Testaments. Der Erblasser hätte sich das Testament dann auch gleich ganz sparen können.


Worin besteht die konkrete Dienstleistung des Rechtsanwalts?

Der Rechtsanwalt erfragt die beabsichtigten Ziele eines Testaments. Er kann deren Umsetzbarkeit einschätzen und wird auf Hindernisse hinweisen. Schließlich wird von ihm ein konkreter und in sich stimmiger Text für das Testament vorgeschlagen. Sind die beabsichtigten Ziele nicht umsetzbar, wird ein Rechtsanwalt mögliche Alternativen vorschlagen oder mitteilen, dass manche Ziele gegebenenfalls gar nicht umsetzbar sind. Mögen solche Wahrheiten dann auch unbequem sein, jedenfalls schaffen sie Rechtssicherheit. Und genau das ist es, was ein Testament herbeiführen soll.

Deshalb gilt: Für klare Regelungen und Rechtssicherheit sorgt eine juristische Beratung bei der Erstellung des Testaments.


Soll ich denn die Kosten für einen Anwalt wirklich aufbringen?

Natürlich löst eine fundierte juristische Beratung auch Kosten aus. Aber Sie erhalten Planungssicherheit. Die ist für Sie von unschätzbarem Wert. Hierfür entstehen die Kosten in der Regel auch nur in Höhe eines sehr kleinen Bruchteils Ihres zu vererbenden Vermögens, je nach Umfang der gewünschten Beratung.

Und: Ist es nicht besser, zu Lebzeiten gezielt Geld einzusetzen, damit Ihr Vermögen später nicht in die falschen Hände gerät?