<< Auskunftsanspruch des... H, Urteil vom 30.11.2022 – IV ZR 60/22) | Ein Testament ist unwirksam, werden dort... 2024 – 33 WX 329/23) >> |
Nicht jedes Übergehen eines gesetzlichen Erben stellt gleichzeitig dessen Enterbung dar. (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2022 - 3 W 121/22)
Die verstorbenen Eheleute hatten ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt. Dort hatten sie sich zunächst wechselseitig als Alleinerben bedacht. Nach dem Tod des zunächst überlebenden Ehepartners sollten die beiden Schwestern der Ehefrau Erben werden. Zudem wurde ausdrücklich geregelt, dass die drei Söhne des Ehemanns aus dessen erster Beziehung "durch das Testament nicht erbberechtigt" sein sollen. Nachdem zuerst der Ehemann und später die Ehefrau verstorben war, schlugen die beiden Schwestern das Erbe aus. Einer der Söhne war nun der Auffassung, dass deshalb gesetzliche Erbfolge eingetreten sei und er folglich neben seinen beiden Brüdern zu jeweils 1/3 geerbt habe. Das Nachlassgericht hatte diesen Antrag zurückgewiesen. Der Sohn verfolgte sein Begehren vor dem Oberlandesgericht weiter. (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2022 - 3 W 121/22)
Das Oberlandesgericht hat den Passus im Testament, das die Söhne “durch das Testament nicht erbberechtigt (sind)“ nicht als Enterbung qualifiziert. Einerseits beziehe sich der Wortlaut darauf, dass sich die fehlende Erbberechtigung aus der ausdrücklich testamentarischen Einsetzung der Schwestern der Ehefrau ergibt. Andererseits hatten sich die Eheleute augenscheinlich keine Gedanken dazu gemacht, wie mit dem Erbe verfahren werden solle, wenn ihre testamentarische Einsetzung unwirksam würde. Das hätte durch Vorversterben der Schwestern oder aber durch deren Ausschlagung - wie hier geschehen - erfolgen können. Die im Testament gewählte Formulierung hat das Gericht daher so eingeordnet, dass die Söhne nur von der testamentarischen Erbanordnung ausgeschlossen waren. Dem stünde aber nicht entgegen, dass die Söhne stattdessen nun gesetzliche Erben geworden waren. Im Übrigen war nicht explizit auf eine Enterbung hingewiesen worden. (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2022 - 3 W 121/22)
Eingestellt am 18.11.2024 von Dr. Thomas Langner
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