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		<title>Kommentare zu Wer sich nach dem Wortlaut eines Testaments aus der Erbmasse nehmen kann, was er will, wird nur Vermächtnisnehmer und nicht Erbe, wenn daneben ausdrücklich Miterben eingesetzt wurden (OLG Bamberg, Beschluss vom 06.05.2019, Az. 3 W 16/19).</title>
		<link>http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Erbrecht_-_aktuell_news</link>
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 Der Fall: Der Erblasser hatte seine drei Enkel im Testament als Miterben eingesetzt. Zusätzlich hatte er verfügt, dass sich seine vierte Ehefrau aus seinem Besitz nehmen könne, was sie wolle....</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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