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		<title>Kommentare zu Lediglich aus dem Umstand, dass der Unterhaltsschuldner eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, kann nicht geschlussfolgert werden, dass ihn nicht gleichwohl eine weitere Erwerbsobliegenheit treffen würde (BGH, Beschluss vom 09.11.2016, XII ZB 227/15).</title>
		<link>http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Familienrecht_aktuell_news</link>
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 Auch den Unterhaltsschuldner, der eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, trifft gegenüber minderjährigen Unterhaltsberechtigten eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Im Rahmen der Ausschöpfung seiner Leistungsfähigkeit ist es deshalb grundsätzlich gerechtfertigt, den Unterhaltsschuldner auf seine...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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