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Ohne Reisewarnung bedarf eine Urlaubsreise des umgangsberechtigten Elternteils mit dem gemeinsamen Kind nicht der Zustimmung des anderen Elternteils (OLG Dresden, Beschl. v. 25.06.2021 – 21 UF 350/21)



Der Fall:

Die getrenntlebenden Eltern haben ein gemeinsames 6-jähriges Kind. Das Kind lebt im Haushalt der Kindesmutter. Der Kindesvater hat ein Umgangsrecht. Der Vater beabsichtigt, während seines Umgangs mit dem gemeinsamen Kind eine ca. 3-wöchige Urlaubsreise in die USA, deren Staatsbürgerschaft er besitzt. Ziel der Reise soll insbesondere sein, die hochbetagten Großeltern zu besuchen. Diese sind nicht mehr reisefähig, um ihrerseits nach Deutschland zu kommen. Die Kindesmutter tritt dem Begehren entgegen. Sie verweigert die Zustimmung zur Urlaubsreise. Aus ihrer Sicht handelt es sich hierbei um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, hinsichtlich derer beider Eltern einer Meinung sein müssen. Der Kindesvater hingegen ist der Auffassung, es handele sich um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, weswegen er keine Zustimmung zur Urlaubsreise während des Umgangs benötige. Außerdem habe das Auswärtige Amt keine Reisewarnung für die USA mehr wegen der aktuellen Corona-Pandemie ausgegeben (OLG Dresden Beschluss vom 25.06.2021 – 21 UF 350/21).



Fachanwalt für Familienrecht Dr. Thomas Langner (Chemnitz) zum Thema: Keine Zustimmung zur Urlaubsreise mit dem gemeinsamen Kind
Die Entscheidung:

Das Oberlandesgericht Dresden ist in seiner Entscheidung der Auffassung, dass der Kindesvater die Fernreise in die USA auch ohne Zustimmung der Kindesmutter unternehmen kann. Einerseits handele es sich bei Fernreisen selbst ins außereuropäische Ausland nicht um Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, die Eltern gemeinsam entscheiden müssten. Andererseits entspreche die Herstellung bzw. Vertiefung von familiären Kontakten zu den Großeltern in den USA die Reise gerade dem Kindeswohl. Dabei sei insbesondere auch entscheidend, dass es den Großeltern selbst aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr möglich sei, nach Deutschland zu reisen. Schließlich stelle auch die aktuelle Corona-Pandemie kein Hindernis für die Urlaubsreise dar. Aktuell bestünde keine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt. Zudem unterliegen Vater und Kind aktuell weder in den USA noch in Deutschland einer Quarantänepflicht. Im Entscheidungszeitpunkt sei daher nicht von einer latenten Gesundheitsgefahr für das Kind auszugehen, weswegen die Urlaubsreise keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und damit zustimmungsbedürftig durch die Kindesmutter sei.



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Eingestellt am 06.12.2021 von Dr. Thomas Langner
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