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Entzug des Sorgerechts bei dauernder schulischer Überforderung (BVerfG, Beschluss vom 14.09.2021 – 1 BvR 1525/20).
In einem vom Jugendamt eingeleiteten Sorgerechtsverfahren entzog das Familiengericht der Kindesmutter unter anderem die Regelungsbefugnis schulischer Belange für ihre Tochter. Anlass war eine aus Sicht des Jugendamts ständige schulische Überforderung des Kindes. So hatte die Mutter ihre Tochter trotz eines IQ zwischen 63 und 74 entgegen dem Rat von Fachkräften, die mehrfach einen sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hatten, auf einem Gymnasium angemeldet. Nach schulischen Konflikten wechselte die Tochter von dort schließlich auf eine Realschule. Auch dort hatte es weitere Konflikte gegeben. Darüber hinaus konnte eine permanente Überforderung der Tochter festgestellt werden, die in diesem Zusammenhang bereits Suizidgedanken geäußert hatte. Sämtliche angebotenen Hilfestellungen lehnte die Mutter ab und wandte sich gegen den Entzug ihres Sorgerechts (BVerfG, Beschluss vom 14.09.2021 – 1BvR 1525/20).

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung den Entzug des Sorgerechts bestätigt. Das Verhalten der Mutter trage in besonderer Weise zur Kindeswohlgefährdung bei. Statt der Tochter die benötigte Unterstützung und Förderung zukommen zu lassen, habe die Mutter eine überhöhte Erwartungshaltung an die Leistungen der Tochter. Hierdurch sei ein permanenter Leistungsdruck und eine dadurch andauernde Belastung des Kindes zu verzeichnen. Dieser Kindeswohlgefährdung sei auch nicht in anderer Weise zu begegnen, als durch den Entzug des Sorgerechts als letztes Mittel. (BVerfG, Beschluss vom 14.09.2021 – 1BvR 1525/20)
Eingestellt am 27.06.2022 von Dr. Thomas Langner
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