Familienrecht – aktuell
Kindergartenkosten für die Betreuung können als Mehrbedarf neben dem Kindesunterhalt geltend gemacht werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.11.2008 - XII ZR 65/07)
Kindergartenkosten für die Betreuung sind Mehrbedarf eines Kindes. Sie sind deshalb in den sich aus den Unterhaltstabellen ergebenden Kindesunterhaltsbeträgen nicht enthalten. Deshalb können Kindergartenkosten grundsätzlich neben dem Kindesunterhalt geltend gemacht werden. Das gilt nicht für in den ...
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Eingestellt am 22.07.2009 von Dr. Thomas Langner
Betreuungsunterhalt im Fall der Betreuung eines Kindes ab dem dritten Lebensjahr
In seiner Entscheidung vom 18.03.2009 befasst sich der Bundesgerichtshof erstmals mit dem seit 01.01.2008 geltenden neuen Unterhaltsrecht. Er hatte zur Rechtsfrage zu entscheiden, welche Voraussetzungen der Unterhaltsanspruch eines Elternteils hat, der nach der Scheidung ein gemeinsames Kind betreut...
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Eingestellt am 09.06.2009 von Dr. Thomas Langner
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