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Kostendeckung durch eine Rechtschutzversicherung


Rechtschutzversicherungen tragen die Kosten ihres Versicherten für den Fall, dass die streitige Angelegenheit versichert ist und bis zum streitauslösenden Zeitpunkt entweder in der Regel eine Wartefrist von 3 Monaten vergangen ist oder aber ein nahtloser Fortsetzungsvertrag die Wartefrist entfallen lässt.

Zu den von einer Rechtschutzversicherung zu übernehmenden Kosten gehören dabei insbesondere Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten oder die Kosten der Gegenseite im Unterliegensfall. Ohne Bedeutung für die Kostenübernahme sind dabei Einkommen oder Vermögen des Prozessführenden.


1. freie Auswahl des Rechtsanwalts


Zwar gehört es bei Rechtsschutzversicherungen in der Regel zu deren Service, dem Versicherten einen Rechtsanwalt vorzuschlagen. Dieser ist aber nicht an den Vorschlag gebunden. Vielmehr kann er unabhängig davon einen Rechtsanwalt seines Vertrauens mandatieren. Das wirkt sich nicht auf das Deckungsverhalten der Rechtsschutzversicherung aus. Vertragsgemäß muss die Rechtsschutzversicherung ebenso auch für die Kosten des frei gewählten Rechtsanwalts aufkommen.

2. Rechtschutzversicherung im Arbeitsrecht


Im Arbeitsrecht greift die Rechtsschutzversicherung in Fällen der Beratung, bei außergerichtlicher Vertretung oder gerichtlicher Vertretung ein. Da im Arbeitsrecht auch die obsiegende Partei ihre Kosten allein zu tragen hat (Ausnahme: ab der Berufungsinstanz trägt die gesamten Kosten die unterliegende Partei), erweisen sich besonders hier Rechtschutzversicherungen als äußerst sinnvolle Investition.

3. Rechtschutzversicherung im Familienrecht und Erbrecht


Im Familienrecht und Erbrecht hingegen ist eine Rechtsschutzversicherung nur in wenigen Fällen eintrittspflichtig. Obgleich die Police sich meist „Familienrechtschutz“ nennt, greift sie in der Regel nur für eine Beratung und auch dort nur für den Versicherungsnehmer selbst und nicht für weitere mitversicherte Personen.

4. Serviceleistung der Kanzlei


Im Rahmen einer jeden Mandatierung muss geklärt werden, ob die Versicherung greift. In nahezu allen Fällen ist mir dies im ersten Gespräch möglich zu prognostizieren, wenn Sie mir die entsprechenden Vertragsunterlagen zur Einsicht vorlegen. Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung würde sodann ich übernehmen. Da mir bekannt ist, welche Informationen die Rechtsschutzversicherer benötigen, ist ohne zeitraubende Rückfragen der Versicherung mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen, die Ihnen Kostensicherheit gibt.

Zwar stellt die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer einen separaten Auftrag dar, den ich deshalb Ihnen gegenüber separat abrechnen könnte. Ich verstehe es jedoch als Serviceleistung, die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei für Sie zu führen.


Fachanwalt in Chemnitz Kostendeckung durch Rechtsschutzversicherung
Stand: 09/2018