Kostenübernahme durch Prozessfinanzierung
Bei Prozessfinanzierern handelt es sich im Regelfall um Versicherungsgesellschaften, die den Fall zunächst prüfen und im Ergebnis entscheiden, ob eine ausreichende Erfolgsaussicht für die Durchsetzung ihrer Forderung besteht und der Gegner im Fall seiner Verurteilung auch entsprechend zahlungsfähig sein wird. Diese Prüfung hat zwei Vorteile: Einerseits ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten durch den Prozessfinanzierer kostenfrei. Andererseits holt man sich faktisch eine unabhängige Meinung ein. Sieht der Prozessfinanzierer die Erfolgsaussichten für nicht gegeben, sollte überlegt werden, ob das Klageverfahren auf eigene Kosten angestrengt wird oder nicht.
Sagt der Prozessfinanzierer zu die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, werden durch den Prozessfinanzierer sämtliche Kosten des Verfahrens übernommen. Selbst wenn der Prozess schließlich verloren gehen sollte, treffen den Kläger keine Prozesskosten. Gewinnt der Kläger, erhält die Prozessfinanzierungsgesellschaft eine prozentual vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Das ist gerechtfertigt und dürfte angesichts der Situation, dass das Klageverfahren sonst gar nicht angestrengt worden wäre, auch wenig schmerzlich sein. Im Ergebnis hat der Kläger wenigstens einen Teil seiner Forderung für sich umgesetzt, der anderenfalls aus Kostengründen nicht weiterverfolgt worden wäre. Prozessfinanzierung kann damit durchaus eine Alternative zum klein beigeben aus Kostengründen sein.