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Kostenübernahme durch Prozessfinanzierung

Wollen sie eine Forderung geltend machen, erhalten sie aber weder Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe, noch die Deckung der Prozesskosten durch eine Rechtsschutzversicherung und können sie die zu erwartenden Prozesskosten nicht selbst aufbringen, sollte über die Möglichkeit der Prozessfinanzierung nachgedacht werden.

Bei Prozessfinanzierern handelt es sich im Regelfall um Versicherungsgesellschaften, die den Fall zunächst prüfen und im Ergebnis entscheiden, ob eine ausreichende Erfolgsaussicht für die Durchsetzung ihrer Forderung besteht und der Gegner im Fall seiner Verurteilung auch entsprechend zahlungsfähig sein wird.

Sagt der Prozessfinanzierer zu, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, werden durch den Prozessfinanzierer sämtliche Kosten des Verfahrens übernommen. Selbst wenn der Prozess schließlich verloren gehen sollte, treffen den Kläger keine Prozess-kosten. Im Gegenzug erhält die Prozessfinanzierungsgesellschaft eine prozentual vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Im Ergebnis gibt der Forderungsinhaber dann zwar einen Teil der Forderung ab. Sieht man aber, dass anderenfalls der Prozess erst gar nicht angestrengt worden wäre, kann dieser Weg durchaus eine Alternative zum klein beigeben aus Kostengründen sein.

Prozessfinazierung - Ihr Fachanwalt in Chemnitz
Der Vollständigkeit halber muss noch angefügt werden, dass die allermeisten Gesellschaften erst ab einem geltend zu machenden Forderungsbetrag ab 25.000,00 € die beschriebene Prozessfinanzierung ermöglichen.