Dr. Thomas Langner - Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht in Chemnitz

Zwar wäre ein Anwalt in der Lage, weitestgehend jeden Fall zu betreuen. Praktisch ist das aber ruhigen Gewissens immer weniger umsetzbar, da das Recht zunehmend vielfältiger und komplizierter wird. Um ein Mandat verantwortungsvoll bearbeiten zu können, ist es aus meiner Sicht deshalb unerlässlich, sich auf wenige Rechtsgebiete zu spezialisieren.
Auf den Gebieten des Arbeitsrechts und Familienrechts bin ich jeweils Inhaber des Fachanwaltstitels. Der Erlangung der beiden Fachanwaltstitel ging jeweils eine arbeits- und zeitintensive Zusatzqualifikation voraus. Auf dem Gebiet des Erbrechts habe ich den Lehrgang zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse als Voraussetzung des Erwerbs auch dieser Fachanwaltsbezeichnung im Sommer 2019 erfolgreich absolviert. Zugleich besteht derzeit allein für Fachanwälte und Fachanwaltsanwärter auch die Verpflichtung, sich jährlich in bestimmtem Zeitumfang fortbilden zu müssen. Durch ein sich dadurch immer weiter vertiefendes Wissen auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Familienrechts und Erbrechts, aber auch durch stetig zunehmende berufliche Erfahrung ist so bei der Mandatsbearbeitung eine zügige, kompetente und effiziente Abwicklung gewährleistet.

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