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Dr. Thomas Langner - Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht in Chemnitz



Ich freue mich, Sie auf der Startseite der Kanzlei Dr. Langner, die ihren Sitz in Chemnitz hat, begrüßen zu dürfen. Bewusst bearbeite ich ausschließlich Mandate aus den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts, des Erbrechts und des Familienrechts – warum?

Zwar wäre ein Anwalt in der Lage, weitestgehend jeden Fall zu betreuen. Praktisch ist das aber ruhigen Gewissens immer weniger umsetzbar, da das Recht zunehmend vielfältiger und komplizierter wird. Um ein Mandat verantwortungsvoll bearbeiten zu können, ist es aus meiner Sicht deshalb unerlässlich, sich auf wenige Rechtsgebiete zu spezialisieren.

Auf den Gebieten des Arbeitsrechts und Familienrechts bin ich jeweils Inhaber des Fachanwaltstitels. Der Erlangung der beiden Fachanwaltstitel ging jeweils eine arbeits- und zeitintensive Zusatzqualifikation voraus. Auf dem Gebiet des Erbrechts habe ich den Lehrgang zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse als Voraussetzung des Erwerbs auch dieser Fachanwaltsbezeichnung im Sommer 2019 erfolgreich absolviert. Zugleich besteht derzeit allein für Fachanwälte und Fachanwaltsanwärter auch die Verpflichtung, sich jährlich in bestimmtem Zeitumfang fortbilden zu müssen. Durch ein sich dadurch immer weiter vertiefendes Wissen auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Familienrechts und Erbrechts, aber auch durch stetig zunehmende berufliche Erfahrung ist so bei der Mandatsbearbeitung eine zügige, kompetente und effiziente Abwicklung gewährleistet.

Ihre Fragen an Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Thomas Langner in Chemnitz
Ich bin bewusst alleiniger Berufsträger. So ist während der gesamten Mandatsbearbeitung eine persönliche Betreuung ohne Informationsverluste garantiert. Gern stehe ich Ihnen im Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht für Beratungen, für Ihre außergerichtliche Interessenswahrnehmung und für Ihre Vertretung vor Gericht zur Verfügung. Zudem biete ich Seminare in den Räumen meiner Kanzlei zu verschiedenen Themenkreisen des Arbeitsrechts, Erbrechts und Familienrechts an.

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