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Gebühren / Kosten des Anwalts

Ob und in welchem Umfang man eine anwaltliche Dienstleistung in Anspruch nehmen will, hängt nicht unwesentlich von der Kostenfrage ab. Egal, ob man die Kosten selbst tragen muss, hierfür eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ein Prozessfinanzierer den Prozess begleitet, der Staat im Wege der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe oder mit Beratungshilfe beispringt, bestimmt sich die konkrete Gebührenhöhe stets nach dem sogenannten Gegenstands- bzw. Streitwert der Angelegenheit. Gerade deshalb ist weitestgehend bei allen anwaltlichen Tätigkeiten im Vorfeld relativ genau bestimmbar, mit welchen Kosten zu rechnen sein wird.

Anwaltskosten in Gerichtsverfahren

Für die Tätigkeit vor Gerichten gelten feste und demzufolge nach unten nicht verhandelbare Gebührensätze. Beauftragen sie mich mit der Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren, bin ich an die sich auf Basis des vom Gericht festzusetzenden Streitwerts ergebende Gebührenhöhe gebunden. Die Höhe der anwaltlichen Kosten ist dabei im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und ist verbindlich für alle Rechtsanwälte im Bundesgebiet. Insofern in Ausnahmefällen eine wirtschaftliche Mandatsabwicklung allein unter Berechnung der gesetzlichen Gebühren nicht möglich wäre, schlage ich ihnen eine individuell abweichende Regelung vor, die die gesetzliche Gebühr übersteigt.

Dr. Langner Chemnitz Kosten und Gebühren des Anwalts

Anwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeit

Für die außergerichtliche Tätigkeit, die über eine bloße Beratung hinausgeht (z.B. Korrespondenz mit der Gegenseite), sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gewisse Gebührenspannen vor, innerhalb derer sich die Gebühren bewegen dürfen (insofern nicht bereits eine hiervon abweichende Gebühr vereinbart wird). Der Gebührenrahmen ermöglicht es dann, die Höhe der Kosten je nach Umfang und Schwierigkeit des Einzelfalls individuell zu bestimmen. Führt die außergerichtliche Vertretung nicht zum Erfolg und macht sich ein gerichtliches Verfahren nötig, so werden die bereits entstandenen Kosten teilweise auf die im gerichtlichen Verfahren entstehenden Kosten angerechnet.

Anwaltskosten für Beratungen

Geht es ausschließlich um eine Beratung, werde ich die Gebühr mit ihnen individuell vereinbaren. Die Höhe der Beratungskosten hängt einerseits von deren zeitlichem Umfang und andererseits von ihrer inhaltlichen Bedeutung für den Mandanten ab. Mündet die Beratung in ein außergerichtliches oder gerichtliches Tätigwerden, werden die Beratungsgebühren, insofern nichts anderes vereinbart wurde, teilweise auf die weiteren Kosten angerechnet.