Gebühren / Kosten des Anwalts
Anwaltskosten in Gerichtsverfahren
Für die Tätigkeit vor Gerichten gelten feste und demzufolge nach unten nicht verhandelbare Gebührensätze. Beauftragen sie mich mit der Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren, bin ich an die sich auf Basis des vom Gericht festzusetzenden Streitwerts ergebende Gebührenhöhe gebunden. Die Höhe der anwaltlichen Kosten ist dabei im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und ist verbindlich für alle Rechtsanwälte im Bundesgebiet. Insofern in Ausnahmefällen eine wirtschaftliche Mandatsabwicklung allein unter Berechnung der gesetzlichen Gebühren nicht möglich wäre, schlage ich ihnen eine individuell abweichende Regelung vor, die die gesetzliche Gebühr übersteigt.
Anwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeit
Für die außergerichtliche Tätigkeit, die über eine bloße Beratung hinausgeht (z.B. Korrespondenz mit der Gegenseite), sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gewisse Gebührenspannen vor, innerhalb derer sich die Gebühren bewegen dürfen (insofern nicht bereits eine hiervon abweichende Gebühr vereinbart wird). Der Gebührenrahmen ermöglicht es dann, die Höhe der Kosten je nach Umfang und Schwierigkeit des Einzelfalls individuell zu bestimmen. Führt die außergerichtliche Vertretung nicht zum Erfolg und macht sich ein gerichtliches Verfahren nötig, so werden die bereits entstandenen Kosten teilweise auf die im gerichtlichen Verfahren entstehenden Kosten angerechnet.
Anwaltskosten für Beratungen
Geht es ausschließlich um eine Beratung, werde ich die Gebühr mit ihnen individuell vereinbaren. Die Höhe der Beratungskosten hängt einerseits von deren zeitlichem Umfang und andererseits von ihrer inhaltlichen Bedeutung für den Mandanten ab. Mündet die Beratung in ein außergerichtliches oder gerichtliches Tätigwerden, werden die Beratungsgebühren, insofern nichts anderes vereinbart wurde, teilweise auf die weiteren Kosten angerechnet.